Mann auf Berg mit Sonnenstrahlen

Erbschaften und Legate

Spuren hinterlassen

«Was man in seinem Leben getan hat, lebt weiter», sagte Karlheinz Böhm (1928 – 2014), der Gründer von Menschen für Menschen. «Meine Kinder, meine Arbeit – das wird mein Leben in gewisser Weise fortsetzen, ohne dass ich deswegen noch da sein muss.»

Karlheinz Böhm in Äthiopien

Gründer von Menschen für Menschen

«Was man in seinem Leben getan hat, lebt weiter»

Karlheinz Böhm (1928 – 2014)

Welche Spuren möchte ich hinterlassen? Diese Fragen stellen sich wohl die meisten Menschen. Trotzdem fällt es vielen schwer, ein Testament zu verfassen. Dabei ist es ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass man für seine Lieben alles selbstbestimmt geregelt hat.

Menschen für Menschen strebt ebenfalls an, dass ihr humanitäres Engagement in die Zukunft fortwirkt. Dies ist am einfachsten mit einem Legat möglich. Ob gross oder klein, testamentarische Zuwendungen sind für Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe sehr wichtig. Sie ermöglichen ein langfristiges Engagement für die Lebensperspektiven besonders armer Familien.

Warum brauche ich ein Testament?

Mit einem Testament können Sie im Rahmen der erbrechtlichen Grundregeln selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll und Menschen speziell bedenken, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Und Sie haben die Möglichkeit zu einem Legat, um zusätzlich etwas Gutes und Bleibendes zu schaffen. Ohne ein Testament wird Ihre Hinterlassenschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen verteilt oder fällt beim Fehlen von erbrechtlich Begünstigten dem Staat zu. Ein Testament kann jederzeit eigenhändig oder von einem Notar ergänzt, verändert oder aufgehoben werden.

So schenken Sie Zukunft

Falls Sie die Stiftung Menschen für Menschen in Ihrem Testament berücksichtigen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Legat oder Vermächtnis
    Dies ist die einfachste Form, mit der Sie das Hilfswerk begünstigen können: Sie bestimmen einen Betrag, einen Sachwert, ein Objekt, eine Immobilie oder einen Prozentsatz Ihres Vermögens.
  • Miterbin
    Sie vermachen der Stiftung eine Quote an Ihrem Vermögen und machen die Organisation zur Miterbin. Textvorschlag für Ihr Testament: «Ich setze die Stiftung Menschen für Menschen Schweiz zur Miterbin ein.»
  • Alleinerbin
    Wenn Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, steht es Ihnen frei, die Stiftung als Alleinerbin einzusetzen.
Karlheinz Böhm in Äthiopien
«In Äthiopien habe ich den Sinn und Zweck gefunden, warum ich auf der Welt bin: Für andere Menschen da zu sein und etwas zu bewegen.»
Karlheinz Böhm (1928-2014)

Was ist ein Legat?

Ein Legat ist ein Vermögensanteil, mit dem der Erblasser eine Person oder eine gemeinnützige Organisation bedenken will. Es kann aus einem bestimmten Geldbetrag bestehen, aus Wertgegenständen oder einer Immobilie. Ein Testament kann jederzeit eigenhändig oder von einem Notar ergänzt, verändert oder aufgehoben werden.


Das neue Erbrecht

Am 1. Januar 2023 ist die Änderung im Schweizer Erbrecht in Kraft getreten. Wer etwas zu vererben hat, erhält damit mehr Gestaltungsspielraum. Im Erbrecht sind sogenannte Pflichtteile für Ehepartner und Kinder geregelt. Die Pflichtteile werden in Bruchteilen des gesamten Vermögens zum Ausdruck gebracht. Über den Rest Ihres Nachlasses verfügen Sie per Testament selbst: Mit der sogenannten «freien Quote» machen Sie von Ihrer Freiheit Gebrauch, über Ihr Leben hinaus nach Ihrem Willen zu gestalten.

Mit der Reform des Erbrechts wird die «freie Quote» (siehe FAQ’s) gestärkt: Die Pflichtteile für die Nachkommen schrumpfen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Bislang waren es drei Viertel.


Wie schreibe ich ein Testament?

  1. Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Vermögenswerte.
  2. Machen Sie sich in aller Ruhe Gedanken, wen Sie in Ihrem Testament begünstigen möchten.
  3. Bestimmen Sie, welche erbberechtigten Menschen und gemeinnützigen Institutionen Sie mit welchen Beträgen, Wertsachen und Objekten bedenken möchten. Sie müssen dabei die Pflichtteile beachten. Mit Vorteil lassen Sie sich über die Grundregeln durch eine neutrale Fachperson beraten.
  4. Verfassen Sie Ihr Testament. Ihre Verfügung muss von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben werden und eine Überschrift wie «Testament» oder «Letzter Wille» tragen. Wichtig ist, dass Sie das Testament mit Ort und Datum und mit Ihrer Unterschrift versehen.
  5. Lassen Sie Ihr Testament am besten von einer Fachperson (Notar, Rechtsanwalt) überprüfen, ob alle rechtlichen Anforderungen beachtet wurden. Sie können so Streitigkeiten bei der Willensvollstreckung verhindern.
  6. Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort, zum Beispiel bei einer Vertrauensperson, bei Ihrem Notar oder bei der zuständigen amtlichen Stelle. Häufig ist das die Wohnsitzgemeinde. Am besten, Sie erkundigen sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Eine Frau unterschreibt ein Dokument
Das wichtigste zum Schluss: Ihre Unterschrift

Testament online erstellen

Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wie sich Ihre persönliche Situation gestaltet. Mit dem einfachen Fragebogen können Sie Ihr Testament oder ihre Patientenverfügung hier gleich online erstellen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten.

Mithelfen statt mitleiden

Mit einem Vermächtnis an die Stiftung Menschen für Menschen schaffen Sie über ihr eigenes Leben hinaus eine menschenwürdige Zukunft und Gerechtigkeit für viele jungen Menschen. «Mithelfen statt mitleiden», war die Forderung unseres Stiftungsgründers Karlheinz Böhm. Mit Ihrem Beitrag gestalten Sie dieses Werk mit. Herzlichen Dank!

Haben Sie Fragen zu unserer Arbeit in Äthiopien? Wünschen Sie Auskünfte über die Regelung Ihres Nachlasses? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich und informieren Sie gerne. Möchten Sie eine Legatebroschüre in Papierform? Diese können Sie hier bei uns bestellen.


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